Ab wann greift der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz greift in der Regel ab Zahlung der aller ersten Prämie. Da aber zwischen dieser Zahlung und der Zulassung des Wagens bisweilen ein kleiner zeitlicher Unterschied bestehen kann, vergeben die Versicherer auch vorläufige Deckungen. Ab Erhalt der Deckungskarte genießt man also die vorläufige Deckung, wenn man diese Karte bei der Zulassungsstelle abgibt.

 

 

Zurück