Auf welche Höhe beläuft sich die gesetzlich festgeschriebene Mindestdeckung?

In der KFZ-Haftpflichtversicherung beläuft sich diese Mindestdeckung auf 7,5 Millionen Euro pro geschädigter Person. Bei Sachschäden handelt es sich um eine gesetzliche Summe von einer Million Euro und bei Vermögensschäden um 50.000 Euro.

 

 

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