Erhalte ich mein Geld zurück, wenn mein Vermieter die Kaution nach dem Mietverhältnis nicht einfordert?

Nein. Die Gebühren, die für die Kautionsbürgschaft erhoben werden, können nicht zurückgezahlt werden. Es gibt Gesellschaften, die dies jedoch dennoch möglich machen. Hierbei gilt es, dies individuell zu erfragen.

 

 

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