Ich bin der Geschädigte in einem Unfall. Welche Ansprüche habe ich?

Man hat hier den Anspruch, so entschädigt zu werden, dass man so aus dem Fall geht, als wäre der Unfall niemals passiert. Alle entstandenen Schäden werden hierfür aufgenommen und von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

 

 

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