Man erhält hierfür ein Formular, das man ausfüllen muss. Der Vermieter muss nach erfolgter Zustimmung des Bürgen auch eine Zusage erteilen, dass er mit der Kautionsbürgschaft einverstanden ist. Anschließend kann der Mieter dann die Urkunde an seinen Mieter aushändigen und der gesamte Vorgang findet seinen Abschluss.