Wie verhält es sich, wenn der Vermieter die Kaution einfordert?
Hat der Vermieter berechtigte Gründe, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses einzufordern, so zahlt der Bürge diese aus. Der Mieter kann hier allerdings Einspruch erheben, sofern er hiermit nicht einverstanden ist. Zumeist kommt dann ein gerichtliches Verfahren zum Tragen, in dem entschieden wird, ob der Vermieter seine Kaution erhält, oder nicht.