Wie wird mein Zweitwagen eingestuft, wenn ich ihn versichern möchte?

Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten, die Sie nutzen können. Die erste ist die sogenannte "Partnerregelung", bei der die Rabatte des Erstwagens auch für den Zweitwagen verwendet werden. Es ist hierbei jedoch so, dass die anderen möglichen Nachlässe, wie die Nutzung einer Garage oder die jährliche Fahrleistung nicht angerechnet werden, weshalb die Versicherung für den Zweitwagen teurer sein kann. Der Erstwagen muss in diesem Fall in der Regel auch beim gleichen Versicherer versichert sein und nur der Ehepartner darf den Zweitwagen fahren. Entscheidet man sich nicht für diese Regelung, so wird der Zweitwagen mit SF ½ versichert. In besonderen Fällen kann auch die SF 3 angewendet werden.

 

 

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