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Worin bestehen die Unterschiede zwischen Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist dafür verantwortlich, begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherten zu begleichen und unbegründete Ansprüche anzuwehren. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Teilkaskoversicherung ist dafür zuständig, die Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Zu diesen Schäden können Marderbiss, Naturkatastrophen, Sturm- und Hagelschäden, Wildschäden, Glasbruch und auch Diebstahl gehören. Wird Zubehör, das fest mit dem eigenen PKW verbunden ist, beschädigt, so übernimmt die Teilkasko auch diese Schäden.
Bei der Vollkaskoversicherung verhält es sich so, dass diese die Leistungen der Teilkaskoversicherung enthält. Verursacht der Versicherte einen Unfall, so zahlt die Vollkaskoversicherung den Schaden ab der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung. Auch Vandalismus und Schäden mit Fahrerflucht deckt die Vollkaskoversicherung ab.
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